Am 1. Juli 2022 tritt mit der Novelle des Verpackungsgesetzes die „erweiterte Herstellerregistrierung“ in Kraft. Was das für Hersteller von Verpackungen bedeutet, erläutern wir in unserer Veranstaltung, die wir gemeinsam mit der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ durchführen. Zwei Fragen stehen dabei im Fokus:
- Was bedeutet die „erweiterte Herstellerregistrierung“ für Ihr Unternehmen?
- Welche Änderungen müssen Sie berücksichtigen und was ist konkret zu tun?
Unternehmen, die befüllte Verpackungen gewerbsmäßig erstmals in Deutschland in Verkehr bringen, müssen für die Entsorgung und das Recycling ihrer Verpackungen bezahlen. Das nennt man erweiterte Produktverantwortung. Die verpackungsrechtlichen Pflichten sind in Deutschland im Verpackungsgesetz geregelt.
Ab dem 1. Juli 2022 müssen sich alle Erstinverkehrbringer von Verpackungen unabhängig von der Verpackungsart mit ihren Stammdaten im Verpackungsregister LUCID registrieren und Angaben zu den Verpackungsarten sowie den Marken machen, die sie in Verkehr bringen.
Darüber hinaus gilt ab 1. Juli 2022 die Pflicht der Registrierung von Letztvertreibern von Serviceverpackungen im Verpackungsregister LUCID, welche die Erfüllung ihrer Pflichten vollständig an eine Vorvertreiberstufe delegiert haben. Im Register ist diese „Delegation“ durch Anklicken einer Checkbox zu bestätigen.
Veranstalter: IHK Frankfurt am Main gemeinsam mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister
Die Teilnahme ist kostenfrei
Die Teilnehmerzahl ist auf 100 begrenzt.
Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.
